Die Möglichkeiten der Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die klassische Art der Beisetzung. Dabei wird der Sarg mithilfe von Sargträgern zum Grab getragen und in die Erde gelassen. Hierbei gibt es folgende unterschiedliche Grabstätten:
Erd-Reihengrab
- 25 Jahre Ruhefrist & 25 Jahre Nutzungsrecht
- 1 Sarg
- nicht verlängerbar
- eigene Pflege
Erd-Reihengrab im Rasenfeld
- 25 Jahre Ruhefrist & 25 Jahre Nutzungsrecht
- 1 Sarg
- nicht verlängerbar
- wird von Friedhofsmitarbeitern gepflegt
Erdwahlgrab 1-stellig
- 25 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 1 Sarg oder 8 Urnen
- verlängerbar
- eigene Pflege
Erdwahlgrab 2-stellig
- 25 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 2 Särge oder 16 Urnen
- verlängerbar
- eigene Pflege
Erdwahlgrab Doppeltief
- 25 Jahre Ruhefrist & 30 Jahre Nutzungsrecht
- 2 Särge oder 1 Sarg mit 8 Urnen
- verlängerbar
- eigene Pflege
* Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen der Ruhefrist und des Nutzungsrechtes. Die Ruhefrist ist die Dauer, wie lange eine Urne oder ein Sarg in der Erde verweilen muss. Das Nutzungsrecht zeigt demnach die Zeitspanne an, wie lange Ihnen das Grab zur Verfügung steht.